Sunday, April 26, 2009 7:27 AM Posted by Admin

Arten der Riester Rente

Man unterscheidet mehrere Arten des Riesterns; je nachdem, in welche Anlage das Geld fließt.
Eine Möglichkeit ist der Riester Banksparplan. Dieser gilt als äußerst sicher, zudem aber sehr flexibel. Einen Verlust kann man mit einem Banksparplan nicht machen; allerdings ist auch die Rendite eher gering und richtet sich nach der aktuellen Zinssituation auf dem Markt. Sehr hohe Erträge sind hier nicht zu erwarten, aber für 40- bis 50-Jährige ist diese Möglichkeit bestens geeignet. Kleine Banken und Sparkassen bieten diese Form des Riesterns allerdings eher selten an. Zinsen und Provisionen fallen bei dieser Art des Riesterns nicht an, jedoch können die Banken eventuelle Verwaltungskosten berechnen.

Bei den sogenannten Fondssparplänen wiederum fließen die Einzahlungen in Aktien- oder Rentenfonds. Im Gegensatz zum Banksparplan bietet diese Variante gute Erfolgsaussichten, das heißt hohe Renditen, Zinsen und Dividenden. Diese Möglichkeit sollten vor allem junge Sparer in Betracht ziehen, die auf hohe Renditen setzen und das Kapital nicht etwa für einen Hausbau verwenden möchten. Die Renditen sind hier grundsätzlich umso höher, je höher das Risiko ist. Das eingezahlte Geld ist jedoch in der Regel sicher, denn Riesterverträge garantieren grundsätzlich den Erhalt des eingezahlten Geldes. Diese Form des Riesterns ist mit Kosten verbunden; beim Kauf der Fondsanteile fällt ein sogenannter Ausgabeaufschlag an. Dieser ist die Verkaufsprovision des Vermittlers und kann bis zu fünf Prozent der Einzahlungssumme ausmachen. Auch Verwaltungskosten hat der Kunde hier zu zahlen.

Seit November 2008 ist das Riestern auch mit einem Bausparvertrag möglich. Die Kunden dürfen hier das angesparte Geld vollständig für den Kauf, den Neubau oder auch die Entschuldung einer Immobilie verwenden. Voraussetzung ist, dass sich das Haus in Deutschland befindet. Modernisierungsmaßnahmen an Immobilien hingegen sind nicht förderfähig.

Auch wenn die Anlage keinerlei Gewinn erwirtschaftet, machen Versicherte kein Minus, denn zumindest die erfolgten Einzahlungen und die staatlichen Zuschüsse werden am Ende der Laufzeit ausgezahlt. Die Auszahlung der Riester Rente sowie die Kapitalauszahlung sind voll steuerpflichtig.
Zudem ist das angesparte Kapital Hartz IV sicher, denn dies muss nicht angetastet werden, damit das Arbeitslosengeld II ausgezahlt wird.
Im Gegensatz zu anderen Renten, die lange unverändert laufen, muss die Riester Rente immer der jeweiligen Familiensituation angepasst werden. Wird etwa ein Kind geboren, muss dies berücksichtigt werden, um die Kinderzulage geltend zu machen.